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EU-Lizenz
Die EU-Lizenz für gewerblichen Güterkraftverkehr
berechtigt uns zur Durchführung innerdeutscher und
grenzüberschreitender Transporte.
Gleichzeitig
ist sie ein Beleg für fachliche Eignung und
wirtschaftliche Unbedenklichkeit, denn die Erteilung ist
an strenge Auflagen geknüpft, deren Einhaltung
regelmäßig überprüft wird.
Voraussetzungen für die Erteilung bzw.
Verlängerung der EU-Lizenz sind:
Fach- und Sachkundenachweis
Der / Die Unternehmer/in oder die für die Führung
der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet
sein. Dies kann nachgewiesen werden durch:
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Eine Sach- und Fachkundeprüfung vor der
Industrie- und Handelskammer (IHK).
Vorzulegen ist das Prüfungszeugnis.
Eine mindestens 5-jährige leitende Tätigkeit
in einem Unternehmen des gewerblichen
Güterkraftverkehrs oder in
Speditionsunternehmen, die gewerblichen
Güterkraftverkehr betreiben. Zu bestätigen
durch die IHK.
Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur
Speditionskaufmann/-frau. In diesem Fall ist
ein Zeugnis der Abschlussprüfung vorzulegen. |
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Nachweis der finanziellen
Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird nachgewiesen
über den amtlichen Vordruck der
Eigenkapitalbescheinigung (betrifft das
Geschäftsvermögen) und ggf. die Zusatzbescheinigung
(betrifft das Privatvermögen), sofern das
Geschäftsvermögen nicht ausreichend ist.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
des zuständigen Wohnsitz- und Betriebsfinanzamtes
Diese UB sind vom Antragsteller von den zuständigen
Stellen aller Gemeinden / Kreise vorzulegen, in denen er
in den letzten 5 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe
betrieben hat.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
des zuständigen Steueramtes für Wohn- und Betriebssitz
Diese UB sind vom Antragsteller von den zuständigen
Stellen aller Gemeinden / Kreise vorzulegen, in denen er
in den letzten 5 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe
betrieben hat.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Einzuholen bei der BgF Hamburg.
Auszug aus dem
Gewerbezentralregister
Ausgestellt von der zuständigen Meldebehörde.
Auszug aus der Schuldnerkartei
des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Insolvenzgerichts
des für den Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.
Zwei beglaubigte Auszüge aus
dem Handelsregister
sofern es sich beim Antragsteller um eine
Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische
Person handelt.
Zwei Ausfertigungen des
Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste bzw. der
Vereinssatzung
sofern es sich beim Antragsteller um eine
Personenhandelsgesellschaft oder um eine juristische
Person handelt.
Führungszeugnis
Ausgestellt von der zuständigen Meldebehörde.
Auszug aus dem
Verkehrszentralregister
Ausgestellt vom Verkehrszentralregister.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Krankenkasse(n)
Die Bescheinigung benötigt der
Antragsteller von Krankenkassen, bei denen er
Arbeitnehmer/innen beschäftigt oder beschäftigt hat
sowie ggf. für den Antragsteller selbst, sofern er
freiwillig / privat versichert ist oder war.
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